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   BSG, 22.11.1960 - 7 RAr 109/58   

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https://dejure.org/1960,5037
BSG, 22.11.1960 - 7 RAr 109/58 (https://dejure.org/1960,5037)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1960 - 7 RAr 109/58 (https://dejure.org/1960,5037)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1960 - 7 RAr 109/58 (https://dejure.org/1960,5037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaftszeit - Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses durch nachträglich gezahlte Urlaubsabgeltung - Rechtscharakter der Urlaubsabgeltung - Verbrauch von Beschäftigungszeiten durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 155
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Vereinbar mit dem gefundenen Ergebnis sind insbesondere auch die Entscheidungen anderer Senate, wonach die Urlaubsabgeltung nicht den Charakter eines Arbeitsentgelts für die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit hat und das Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnis insoweit nicht durch die Urlaubsabgeltung verlängert wird (vgl bereits BSG Urteil vom 22.11.1960 - 7 RAr 109/58 - BSGE 13, 155, 158 = SozR Nr. 3 zu § 85 AVAVG; soweit sich das Urteil des BSG vom 4.3.2014 - B 1 KR 68/12 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 22 Juris RdNr 13 mit der Aussage, die Urlaubsabgeltung stelle kein Arbeitsentgelt dar, auf die Entscheidungen des BSG vom 20.3.1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208, 210 = SozR 2200 § 189 Nr. 4, Juris RdNr 13 und BSG Urteil vom 27.6.1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5 Juris RdNr 10 ff bezieht, geht es dort im Kern darum, dass die Urlaubsabgeltung kein "mit der Krankengeldzahlung zeitlich konkurrierendes Arbeitsentgelt-Surrogat" sei, weil im Krankheitsfall der Urlaub und damit auch der Abgeltungszeitraum unterbrochen werde, sodass während dieser Zeit der Krankengeldanspruch nicht ruhe).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 1/05 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Hineinreichen

    Diese Auslegung entspricht auch durchaus dem Sinn und dem Zweck des § 124 Abs. 2 SGB III. Mit § 124 Abs. 2 SGB III soll - beim Alg - gewährleistet werden, dass dieselben Beschäftigungszeiten nicht mehrmals zur Erfüllung einer Anwartschaftszeit dienen (vgl zur Vorgängervorschrift des § 104 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz : BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19 S 95 mit Hinweis ua auf BSGE 13, 155, 158 f; zu § 124 Abs. 2 SGB III: Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 124 RdNr 10; Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III, § 124 RdNr 32, mit Hinweis auf die ua § 104 Abs. 3 AFG betreffende Entscheidung des BSG vom 1. April 1993, 7 RAr 68/92, BSGE 72, 177 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13).
  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von

    (vgl. zu § 85 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung [AVAVG]: BSG, Urteil vom 22. November 1960 - 7 RAr 109/58 - BSGE 13, 155 = SozR Nr. 3 zu § 85 AVAVG = JURIS-Dokument Rdnr. 14, m. w. N.).

    Dass die Urlaubsabgeltung der Lohnsteuerpflicht unterliegt und zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ändert nichts an ihrer Zweckbestimmung (vgl. BSG, Urteil vom 22. November 1960, a. a. O.).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Diese Regelung entspricht einem schon immer geltenden Grundsatz der Arbeitslosenversicherung (vgl BSGE 13, 155, 158 f : SozR Nr. 3 zu 5 85 AVAVG; SozR Nr. 5 zu 8 90 AVAVG).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86

    Arbeitsloser - Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Dauer - Fortbestand des

    Dies entspricht einem schon immer geltenden Grundsatz der Arbeitslosenversicherung (vgl BSGE 13, 155, 158f = SozR Nr. 3 zu 5 85 AVAVG; SozR Nr. 5 zu % 90 AVAVG; SozR A100 8 117 Nr. 19).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den schon nach früherem Recht anerkannten Grundsatz klarstellen, daß ein und dieselbe Beschäftigung nicht mehrmals zur Erfüllung einer Anwartschaft dienen kann (vgl. BT-Drucks V/2291, Begründung zu § 95 Abs. 3 zweiter Halbsatz - S 80 - ferner BSG SozR Nr. 5 zu § 90 AVAVG und Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, sowie Hennig/Kühl/Heuer, aaO, jeweils Anm. 9 zu § 104, beide unter Hinweis auf BSGE 13, 155 = SozR Nr. 3 zu § 85 AVAVG).
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 102/88

    Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Die Vorschrift betrifft zwar den Anspruch auf Alg, für den dieses Prinzip schon vor dem Inkrafttreten des AFG auch ohne ausdrückliche Gesetzesbestimmung galt (vgl BSGE 13, 155, 158; s auch Heuer in Hennig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, Juli 1988, RdNr 12 zu § 104).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 12 AL 90/09
    Für die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit verliert der Anspruch auf Urlaubsabgeltung den Charakter eines Arbeitsentgelts, woran dann auch die Heranziehung zu Sozialversicherungsbeiträgen und die Lohnsteuerpflichtigkeit der Urlaubsabgeltung nichts mehr ändert (vgl. dazu das noch unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - AVAVG - ergangene Urteil des BSG vom 22.11.1960, Aktenzeichen 7 RAr 109/58).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den schon nach früherem Recht anerkannten Grundsatz klarstellen, daß ein und dieselbe Beschäftigung nicht mehrmals zur Erfüllung einer Anwartschaft dienen kann (vgl BT-Drucks v/2291, Begründung zu 5 95 Abs. 3 2.Halbsatz - s 80 - ferner BSG SozR Nr. 5 zu @ 90 AVAVGund Schönefelder/Kranz/ Wanka, aaO, Anm 9 zu 5 104 sowie Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm 9 zu 5 104, beide unter Hinweis auf BSGE 13, 155 = SozR Nr. 3 zu 5 85 AVAVG).
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